Pflichten von Resellern gegenüber den Rechten von Domain-Inhabern

Dieser Absatz gilt nur, wenn Sie Domains als Wiederverkäufer/Reseller für Ihre Kunden über 1awww.com registrieren. Für Kunden, die nicht als Wiederverkäufer/Reseller auftreten, gilt der nachfolgende Absatz nicht:

Am 27. Juni 2011 hat die ICANN auf deren Website die Rechte und Pflichten von Domain-Inhabern zusammengefasst. Das Dokument finden Sie hier: http://www.icann.org/en/registrars/registrant-rights-responsibilities-en.htm.
ICANN hat dieses Dokument in Zusammenarbeit mit den ICANN-akkreditierten Registraren verfasst.
Als Reseller-Provider, sind wir verpflichtet, allen Resellern (Wiederverkäufer), die Domains über 1awww.com registrieren, darauf hinzuweisen, daß Sie bis spätestens den 27. Juli 2011, auf Ihren Webseiten einen Link auf die Rechte und Pflichten der ICANN, (siehe vorherigen Absatz), einzubauen haben!

Wir weisen darauf hin, dass bei Versäumnis eine Verletzung der ICANN-Richtlinien und somit eine Pflichtverletzung als 1awww.com-Reseller vorliegt.